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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu folgenden Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich; Abwehrklausel

1.1 Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich anerkannt werden. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Geschäftsbedingungen des Kunden.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

2.2 Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung von Schecks und sonstige Kosten, die durch die unbare Zahlung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

2.3 Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen übernehmen wir eine Gewähr i.S.d. § 650 BGB nur dann, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird.

3. Erweitertes Pfandrecht

3.1 Wegen unserer Forderungen aus einem uns erteilten Werkauftrag steht uns unbeschadet des gesetzlichen Werkunternehmerpfandrechts gemäß § 647 BGB ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.

3.2 Das vertragliche Pfandrecht gilt auch für Forderungen aus früher für den Kunden durchgeführten Arbeiten, Lieferungen oder Leistungen, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen und uns hieraus noch offene Forderungen zustehen.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Im Fall des Kaufs von Sachen bzw. des Werklieferungsvertrags behalten wir uns bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises das Eigentum an den von uns gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) vor.

4.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, von uns gesetzten Frist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet.

4.3 In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.

4.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir gegebenenfalls Drittwiderspruchsklage erheben können.

4.5 Die Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets für uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Mit vollständiger Kaufpreiszahlung erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der Sache.

4.6 Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilsmäßig entsprechend dem vorangegangenen Satz Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns. Mit vollständiger Kaufpreiszahlung erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der Sache.

5. Mängel

5.1 Beanstandet der Käufer die gelieferte Ware oder die erbrachte Werkleistung wegen Mängeln, so hat er uns die Ware bzw. den Gegenstand, an dem die Werkleistung von uns erbracht wurde, zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Wir sind neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und so lange berechtigt, wie uns der Kunde nicht auf unsere Anforderung hin die beanstandete Ware bzw. den Leistungsgegenstand zur Überprüfung zur Verfügung gestellt hat; ein Rücktritts- oder Minderungsrecht steht dem Kunden wegen einer solchen Verweigerung nicht zu. Die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme von Transportkosten durch den Verkäufer im Falle der berechtigten Mängelrüge bleibt von den Regelungen dieser Ziffer unberührt.

5.2 Ein Rücktritts- oder Minderungsrecht wegen Mängeln steht dem Kunden nur unter den im Gesetz hierfür vorgesehenen Voraussetzungen zu. Der Kunde ist zur Ausübung eines ihm etwa zustehenden Rücktritts- oder Minderungsrechts jedoch frühestens nach erfolglosem Ablauf einer uns von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zwingend entbehrlich.

5.3 In Ermangelung anderweitiger ausdrücklicher Abreden stellen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen keine Garantien i.S. von §§ 443, 444 BGB dar. Eine Garantieerklärung liegt nur vor, wenn sie von uns ausdrücklich als solche abgegeben wird.

5.4 Handelt es sich um einen Kaufvertrag über gebrauchte Sachen, beträgt die Verjährungsfrist für etwaige Mängelansprüche ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Ablieferung. Diese Beschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gilt nicht für Mängel, deren Vorliegen von uns arglistig verschwiegen wurde oder die eine Beschaffenheit der Ware betreffen, für die wir eine Garantie übernommen haben, für Ansprüche wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns unsererseits, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

5.5 Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, beträgt die Rügefrist gemäß § 377 HGB für offene Mängel im Höchstfall 14 Tage ab Gefahrübergang. Abweichend von § 377 Abs. 4 HGB ist für die Einhaltung der Frist der Eingang einer schriftlichen Mängelrüge (auch per Telefax) bei uns maßgeblich.

6. Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz

Für etwaige Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Pflichtverletzungen durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen gilt Folgendes:

6.1 Wir haften im Falle einer vertraglichen und/oder außervertraglichen Pflichtverletzung durch uns nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser AGB im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden für einfache Fahrlässigkeit nur im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

6.2 Auch im Fall der vertraglichen und/oder außervertraglichen Verletzung einer Kardinalpflicht durch uns nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser AGB im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden ist unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden bzw. die zu diesem Zeitpunkt voraussehbaren, vertragstypischen vergeblichen Aufwendungen begrenzt.

6.3 Die in Ziff. 6.1 und 6.2 vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für die Haftung aus der Übernahme einer Garantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.4 Ziff. 6.1 bis 6.3 gelten entsprechend für vorvertragliche Pflichtverletzungen (also solche, die sich schon vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser AGB im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden ereignet haben). Unsere Haftung für derartige vorvertragliche Pflichtverletzungen ist im gleichen Umfang ausgeschlossen bzw. begrenzt, wie unsere Haftung ausgeschlossen bzw. begrenzt wäre, wenn die Pflichtverletzung sich erst nach dem Wirksamwerden dieser AGB im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden ereignet hätte. Der Kunde verzichtet demnach in diesem Umfang auf die ihm etwa zustehenden, bereits entstandenen Schadens- bzw. Aufwendungsersatzansprüche.

6.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen in gleicher Weise wie für uns.

7. Anwendbares Recht

Es gilt, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Dem Käufer ist bekannt, dass er ein gebrauchtes Ersatzteil erwirbt, also weder eine Austausch- noch generalüberholte Ware. Dessen Zustand entspricht zum Zeitpunkt der Übergabe der vereinbarten Beschaffenheit und stellt entsprechend seines Alters und den damit verbundenen Verschleißerscheinungen keinen Sachmangel dar.

Sofern Kilometerangaben erfolgen, beziehen sich diese immer auf den abgelesenen Tachokilometerstand des Fahrzeugs, aus dem das Ersatzteil stammt.

7.1 Garantie

Die Garantie bezieht sich auf die in der Rechnung genannten Ersatzteile, mit Ausnahme von elektronischen Bauteilen (z.B. sämtliche Steuergeräte, Regler, Relais usw.). Die Garantie beginnt mit dem Rechnungsdatum und endet nach 12 Monaten. Beim Austausch der garantierten Baugruppe während dieses Zeitraums erlischt die Garantie zum Zeitpunkt des Austausches.

Garantieansprüche können nur bei Vorlage der Originalrechnung geltend gemacht werden.

Sollte ein Versand der Ware erfolgen, ist der Empfänger verpflichtet, vor Abnahme des Versandgutes sie auf Transportschäden zu prüfen. Ist eine Beschädigung festgestellt worden, ist dies der anliefernden Spedition anzuzeigen und die Annahme zu verweigern. Spätere Schadensanzeigen werden nicht mehr berücksichtigt.

Keine Garantie besteht für:

  • normalen Verschleiß und normale Abnutzung
  • Betriebs- und Hilfsstoffe, wie Kraftstoffe, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel
  • alle nicht direkt auf der Rechnung bzw. Kaufvertrag bezeichneten Teile, auch wenn diese zu den in der Rechnung genannten Baugruppen gehören wie z.B.: Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtungen, Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen
  • Schrauben, Stehbolzen, Zahnriemen, Nebenaggregate
  • Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind
  • Ware, die ausdrücklich als defekt zum Verkauf angeboten wird
  • Reifen, die als gebraucht zum Verkauf angeboten werden

Der Käufer hat Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen an den am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend in den KFZ - Papieren eingetragen werden. Artikel mit Allgemeiner Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes entbinden nicht von der Pflicht, den ordnungsgemäßen Anbau von einer sachkundigen Stelle prüfen zu lassen.

Artikel ohne Prüf-Gutachten bzw. Allgemeiner Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes werden ausschließlich zur Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches der STVO / STVZO geliefert.

7.2 Inhalt der Garantie

Keine Garantie besteht (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen) für Schäden:

  • durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis
  • durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel, Überhitzung
  • die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten zulässigen Gesamtgewicht ausgesetzt wurde
  • für die ein Dritter aus Einbau- bzw. Reparaturauftrag eintritt oder einzutreten hat
  • die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen
  • die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs (z.B. Tuning) oder den Umbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch Hersteller zugelassen sind
  • durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht im Zusammenhang steht
  • Eine Garantieleistung erfolgt ferner nicht, wenn
  • der fachlich richtige Einbau der Baugruppe nicht mit einer Einbaurechnung von einem KFZ - Meisterbetrieb nachgewiesen werden kann
  • beim Einbau die Betriebsstoffe des garantierten Bauteils (z.B. Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Frostschutzmittel usw.) nicht vom Hersteller zugelassen sind

8. Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

8.1 Widerrufsbelehrung

Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu. Er hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Der Widerruf kann in Textform (z.B. Brief, Fax oder Email) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Pflug und Helmrich OHG * Motorradhaus Peter&Bob * Bockauer Straße 11b * 08280 Aue

Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.

8.2 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits ausgetauschten Leistungen zurückzugewähren. Bei Benutzung oder Verschlechterung der Ware kann die Firma Motorradhaus Peter&Bob Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Das Entstehen einer Wertersatzpflicht können Sie vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Pflug und Helmrich OHG * Motorradhaus Peter&Bob * Bockauer Straße 11b * 08280 Aue

E-Mail: PeterundBob@t-online.de

Tel: 03771-257204

Fax: 03771-251691

Allgemeine Information zum Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen:

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.

Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.

 

 

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